Patente
Virtuelle Patentkennzeichnung (US Patente)
Die folgenden Produkte sind in den USA und in anderen Ländern der Welt durch Patente geschützt. Diese Website wird bereitgestellt, um die Bestimmungen zur virtuellen Patentkennzeichnung gemäß 35 U.S.C. §287 (a)* und dem America Invents Act sowie für verschiedene andere Gerichtsbarkeiten der Welt zu erfüllen.
Die folgende Liste von Produkten und Patenten ist nicht vollständig. Beispielsweise können einige der hier aufgeführten Produkte in den Vereinigten Staaten und anderswo durch weitere Patente geschützt sein, die hier nicht aufgeführt sind, und andere hier nicht aufgeführte Produkte können durch ein oder mehrere Patente in den Vereinigten Staaten und anderswo geschützt sein. Die folgende Liste von Produkten kann durch eines oder mehrere der folgenden US-Patente geschützt sein:
Produkt | Patente |
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DTEC-PRO | US10,799,998, US10,052,734 |
CAD-PRO Xpert | US11,936,161 |
RadCalc | US8,351,572, US8,605,857, US10,994,155 |
THALES 3D MR SCANNER | US11,947,060 |
*35 U.S.C § 287(a) Patentinhaber und Personen, die in den Vereinigten Staaten einen patentierten Gegenstand für sie oder unter ihnen herstellen, zum Verkauf anbieten oder verkaufen, oder die einen patentierten Gegenstand in die Vereinigten Staaten einführen, können die Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass dieser Gegenstand patentiert ist, indem sie entweder das Wort "Patent" oder die Abkürzung "pat.“ oder durch Anbringen des Wortes "Patent" oder der Abkürzung "Pat." zusammen mit einer der Öffentlichkeit kostenlos zugänglichen Internetadresse, die den patentierten Gegenstand mit der Nummer des Patents in Verbindung bringt, oder, wenn dies aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstands nicht möglich ist, durch Anbringen eines Etiketts mit einem entsprechenden Hinweis auf dem Gegenstand oder auf der Verpackung, die einen oder mehrere Gegenstände enthält. Wird die Kennzeichnung unterlassen, so kann der Patentinhaber in einem Verletzungsverfahren keinen Schadensersatz verlangen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass der Verletzer von der Verletzung benachrichtigt wurde und die Verletzung danach fortgesetzt hat; in diesem Fall kann Schadensersatz nur für die Verletzung verlangt werden, die nach dieser Benachrichtigung erfolgt ist. Die Einreichung einer Verletzungsklage gilt als solche Mitteilung.